Fachkraft für Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit schützt nicht nur Ihre Mitarbeitenden, sondern auch Ihr Unternehmen vor Ausfallzeiten, Haftungsrisiken und unnötigen Kosten. In Deutschland ist die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) gesetzlich vorgeschrieben.

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • DGUV Vorschrift 2

Diese verpflichten Arbeitgeber, eine entsprechend qualifizierte Person zu bestellen – intern oder extern. Als externe Sifa übernehmen wir diese Aufgabe zuverlässig, rechtssicher und praxisnah.

Unser Leistungsumfang – Ihre Vorteile

Gefährdungsbeurteilungen

  • Ermittlung und Bewertung von Gefahren
  • Erstellung und kontinuierliche Aktualisierung der Dokumentation

Unterweisungen & Schulungen

  • Jährliche Pflichtunterweisungen für Mitarbeitende
  • Spezialschulungen zu Themen wie Gefahrstoffe, Erste Hilfe, Brandschutz

Beratung & Betreuung

  • Rechtssichere Beratung zu allen Arbeitsschutzfragen
  • Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Arbeitsmittel und Schutzausrüstung

Arbeitsplatzbegehungen

  • Regelmäßige Kontrollen und Prüfungen vor Ort
  • Dokumentation der Ergebnisse und klare Maßnahmenempfehlungen

Organisation des Arbeitsschutzes

  • Aufbau und Pflege einer effektiven Arbeitsschutzorganisation
  • Schnittstelle zu Berufsgenossenschaften und Behörden
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner